Die neue Rechtschreibung wurde bekanntlich schon mehrfach in Kraft getreten. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Einführung der Rechtschreibreform am 1. August 1998, die mich als Redakteurin beim Wochenenddienst ereilte. Das Blatt, bei dem ich damals beschäftigt war, hat das ganz gut überstanden. An den Zeitungskiosken anderer Städte kam es montagmorgens jedoch zu tumultartigen Szenen und Volksaufständen mit anschließendem mehrjährigen Reformationskrieg, der schließlich sogar auf Redaktionsstuben und Verlagshäuser übergriff. Erst dem wackeren Bayern Hans Zehetmair gelang die Wiederherstellung des Rechtschreibfriedens.
Das revidierte Regelwerk, das der Rat für deutsche Rechtschreibung unter Zehetmair abgesegnet hat, ist seit 1. August vergangenen Jahres amtlich. Heute endet nun die Schon-, pardon: Übergangsfrist, in der die überholte Schreibweise im Diktat nicht als Fehler angerechnet wurde. Wer jetzt noch "muss" und "Stuss" mit Eszett schreibt, wird von der Rechtschreibpolizei verhaftet und zum Schildermalen abgeführt. Zur Strafe muss er dann 100 Mal "Schlossstraße" pinseln - neue Straßenschilder dieser Art werden dringend gebraucht.
Manche haben die Reform auch falsch verstanden und glauben, sie könnten jetzt schreiben, wie sie lustig sind. Und noch mehr Leute denken, das Eszett sei ganz abgeschafft. Das gilt im deutschen Sprachraum aber nur örtlich begrenzt, nämlich in der kleinen Schweiz. Die Schweizer waren so frei und verwiesen den komischen Buchstaben schon vor Jahrzehnten des Landes. Der Grund? Sie dachten einfach voraus. Am 1. August haben sie schlicht keine Zeit für die Einführung von Rechtschreibreformen und ähnlichen Spitzfindigkeiten - da feiern die Eidgenossen nämlich ihren Nationalfeiertag.
Aber nur keine Panik. Der Duden bietet auf seiner Website einen Crashkurs für Reformwillige an - "In 25 Schritten zur neuen Rechtschreibung".
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