Das revidierte Regelwerk, das der Rat für deutsche Rechtschreibung unter Zehetmair abgesegnet hat, ist seit 1. August vergangenen Jahres amtlich. Heute endet nun die Schon-, pardon: Übergangsfrist, in der die überholte Schreibweise im Diktat nicht als Fehler angerechnet wurde. Wer jetzt noch "muss" und "Stuss" mit Eszett schreibt, wird von der Rechtschreibpolizei verhaftet

Manche haben die Reform auch falsch verstanden und glauben, sie könnten jetzt schreiben, wie sie lustig sind. Und noch mehr Leute denken, das Eszett sei ganz abgeschafft. Das gilt im deutschen Sprachraum aber nur örtlich begrenzt, nämlich in der kleinen Schweiz. Die Schweizer waren so frei und verwiesen den komischen Buchstaben schon vor Jahrzehnten des Landes. Der Grund? Sie dachten einfach voraus. Am 1. August haben sie schlicht keine Zeit für die Einführung von Rechtschreibreformen und ähnlichen Spitzfindigkeiten - da feiern die Eidgenossen nämlich ihren Nationalfeiertag.
Aber nur keine Panik. Der Duden bietet auf seiner Website einen Crashkurs für Reformwillige an - "In 25 Schritten zur neuen Rechtschreibung".
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